Widerruf einer Lebens­versicherung: So funktioniert‘s

Von Jennifer A.

Letzte Aktualisierung am: 18. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Für den Wiederruf Ihrer Lebensversicherung gibt es Muster im Internet. Am besten lassen Sie sich aber von einem Experten helfen.
Für den Wiederruf Ihrer Lebensversicherung gibt es Muster im Internet. Am besten lassen Sie sich aber von einem Experten helfen.

Sie möchten Gebrauch machen von Ihrem Recht, die abgeschlossene Lebensversicherung zu widerrufen, weil Sie gemerkt haben, dass dies doch nicht das Richtige für Sie ist oder eine Versicherung mit besseren Konditionen oder Zinsen bei einer anderen Bank entdeckt haben?

Im Allgemeinen stellt dies kein Problem dar, schließlich ist Ihnen ein Widerruf von Lebensversicherungen in Deutschland ebenso zugesichert, wie es auch bei anderen Verträgen der Fall ist.

Was es dabei genau zu beachten gibt, können Sie in diesem Ratgeber nachlesen.

Lebensversicherung: Wie der Widerruf wirksam wird

Wer seine Lebensversicherung rückabwickeln lassen möchte, dem sollte klar sein, dass damit auch das Versicherungsverhältnis beendet ist. Bei einer Rückabwicklung steht Ihnen eine Erstattung aller bis dato eingezahlten Prämien zu.

Um Ihnen den Schritt einer Rückabwicklung zu vereinfachen, können Sie den Widerruf Ihrer Lebensversicherung nach folgendem Muster erstellen:

Widerruf meiner Lebensversicherung

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit mache ich von meinem Widerrufsrecht Gebrauch und löse die am [Datum Vertragsabschluss] mit Ihnen geschlossenen Lebensversicherung fristgerecht auf.

Ich bitte um eine schriftliche Bestätigung Ihrerseits.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen
[Ihr Name + Ihre Unterschrift]

Auch wenn Ihr Lebensversicherungsvertrag schon älter ist, können Sie für Ihre Lebensversicherung das Widerrufsrecht zu Ihrem Vorteil nutzen. Dies gilt, wenn die im Vertrag festgehaltene Widerrufsbelehrung Fehler enthält. Unter Umständen steht Ihnen in diesem Fall auch Geld in Form einer Nutzungsentschädigung zu.

Widerspruch einer Lebensversicherung: Einige Hinweise

Eine Lebensversicherung kann laut BGH-Urteil auch nach Jahren widerrufen werden.
Eine Lebensversicherung kann laut BGH-Urteil auch nach Jahren widerrufen werden.

Generell ist zu sagen, dass vor allem ältere, abgeschlossene Verträge eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung beinhalten können. Hier stehen Ihre Chancen gut – mit der richtigen Vorgehensweise und Beratung – die gezahlten Beiträge und eine Nutzungsentschädigung wieder zu bekommen.

Dies bedeutet gleichzeitig, dass Sie das Widerrufsrecht einer Lebensversicherung eventuell auch dann noch wahrnehmen können, wenn Sie diese bereits gekündigt haben oder die Versicherung schon ausgelaufen ist.

Sie wollen Ihre Lebensversicherung oder spezieller eine Risikolebensversicherung widerrufen? Dafür ist es zumeist ratsam, einen Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen.

Stellen Sie als Versicherungsnehmer fest oder haben die Vermutung, dass dies bei Ihrem Vertrag der Fall ist, sollten Sie das nutzen.

Fazit: Widerspruchsrecht Lebensversicherung

Unter folgenden Voraussetzungen könnte Ihnen der Widerruf Ihrer Lebensversicherung von Nutzen sein – vorausgesetzt Sie haben diese zwischen 1994-2007 abgeschlossen:

  • Sie haben die Versicherung bereits gekündigt und einen Rückkaufswert erhalten. Hierbei ist eine nicht unerhebliche nachträgliche Summe für Sie möglich.
  • Sie möchten die Lebensversicherung jetzt kündigen. Hierbei können Sie durch einen Widerruf eine Zahlung erreichen, die wesentlich höher angesetzt ist als der herkömmliche Rückkaufswert.
  • Ihre aktuelle Auszahlung liegt weit unter den Zahlungen, die Sie bereits als Beiträge eingezahlt haben. Das kann an der schlechten Wertentwicklung der Fonds liegen, in die Sie investiert haben.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein Urteil gefällt: Eine Lebensversicherung, die zwischen 1994-2007 abgeschlossen wurde, kann bis heute widerrufen werden. Eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung und andere Unstimmigkeiten sind laut europäischen Recht in Verträgen aus dieser Zeit häufig vorgekommen.
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Über den Autor

Autor
Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

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