Auszahlung einer Lebens­versicherung: Muss eine Steuer gezahlt werden?

Von Jennifer A.

Letzte Aktualisierung am: 22. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Müssen Sie die Auszahlung Ihrer Lebensversicherung versteuern? Das erfahren Sie in diesem Ratgeber!
Müssen Sie die Auszahlung Ihrer Lebensversicherung versteuern? Das erfahren Sie in diesem Ratgeber!

Vielleicht ist es bei Ihnen bald soweit: Die lang ersehnte Rente beginnt.

Wer also irgendwann einmal eine Lebensversicherung abgeschlossen hat, die nun ausläuft, freut sich nun sicher über seine Rentenversicherung bzw. Altersvorsorge. Aber egal ob als private Rente oder Einmalzahlung – eine zusätzliche finanzielle Stütze ist immer hilfreich.

Doch wie sieht es bei der Auszahlung einer Lebensversicherung mit der Steuer aus? Müssen Abgaben geleistet werden oder geht die komplette Summe an den Versicherungsnehmer? Diese Fragen werden Ihnen im nachfolgenden Ratgeber beantwortet.

Auszahlung einer Lebensversicherung: steuerfrei oder steuerpflichtig?

Im Allgemeinen ist bei der Problematik der Besteuerung zunächst die Frage zu klären, ob Sie Ihre Lebensversicherung bereits vor dem Jahr 2005 oder ab dem 01.01.2005 abgeschlossen haben.

Vor dem 01.01.2005 abgeschlossene Verträge

Lebensversicherung und Auszahlung: Die steuerliche Behandlung hängt hauptsächlich vom Zeitpunkt des Abschlusses ab.
Lebensversicherung und Auszahlung: Die steuerliche Behandlung hängt hauptsächlich vom Zeitpunkt des Abschlusses ab.

Dieser Fall ist der wohl beste, den Sie erwischen können, denn bei der Auszahlung Ihrer Lebensversicherung ist keine Steuer abzugeben. Sogenannte „Altverträge“ besitzen demnach die meisten Vorteile. Dafür müssen Sie jedoch einige Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie wählen bei der Auszahlung Ihrer Kapitallebensversicherung eine einmalige Auszahlung statt der regelmäßigen privaten Rente.
  • Sie verfügen über einen Lebensversicherungs­vertrag, der bis zum 31.12.2004 erstellt wurde.
  • Ihre Versicherung läuft bereits 12 Jahre oder mehr.
  • Sie haben bis zum 31.03.2005 Ihre erste Versicherungsprämie eingezahlt.
  • Sie haben fünf Jahre oder länger regelmäßig Beiträge in die Lebensversicherung eingezahlt, ohne eine Unterbrechung durch eine Beitragsfreistellung.
Die genannten Kriterien gelten auch für eine kapitalbildende Lebensversicherung, wenn Sie diese vorzeitig gekündigt haben. Erfüllen Sie allerdings nicht die Voraussetzungen für eine steuerliche Befreiung, müssen Sie in Ihren Finanzen mit der Abgabe einer Abgeltungssteuer rechnen.

Nach dem 01.01.2005 abgeschlossene Verträge

Wie sieht nun aber die Besteuerung der Auszahlung Ihrer Lebensversicherung aus, wenn der Abschluss erst später stattgefunden hat? Versicherungen ab 2005 zählen unter die Kategorie der sogenannten „Neuverträge“.

In der Regel müssen Sie bei dieser Lebensversicherung die Auszahlung versteuern. Die Erfüllung einiger Bedingungen lässt es aber zu, dass zumindest die Hälfte der Steuern eingespart werden kann. Unter Umständen können Sie hierbei also von Vergünstigungen profitieren.

Auszahlung einer Lebensversicherung: Ist eine Steuer immer zu zahlen oder gibt es Ausnahmen?
Auszahlung einer Lebensversicherung: Ist eine Steuer immer zu zahlen oder gibt es Ausnahmen?

Haben Sie als Versicherungsnehmer einer Lebensversicherung bereits Ihr 60. Lebensjahr vollendet und Ihre Versicherung ist mindestens 12 Jahre alt, ist es möglich, dass Sie nur für die Hälfte Ihrer Erträge Steuern bezahlen müssen.

Achtung: Wurde der Vertrag erst nach dem 31.12.2011 abgeschlossen, müssen Sie bereits 62 Jahre alt sein.

Auszahlung einer Lebensversicherung und deren steuerliche Behandlung: Mögliche Profite

Am meisten profitieren Sie bei der Auszahlung Ihrer Lebensversicherung in Sachen Steuer, wenn Sie sie nicht vorzeitig kündigen. Eine Laufzeit von 12 Jahren sollte nicht unterschritten werden.

Vor 2005 abgeschlossene Lebensversicherungsverträge sind komplett steuerfrei und demnach momentan die Lebensversicherungen, die die wenigsten Abgaben haben.

Auch wenn Sie eine Lebensversicherung erben, müssen Steuern gezahlt werden. Seit dem Jahr 2009 sind Vergünstigungen hier nicht mehr möglich. Wie hoch die Steuern genau sind, wird für jeden Vertrag individuell berechnet. Sie hängen ab von der Gesamtsumme der Erträge und dem Verwandtschafts­verhältnis.
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Über den Autor

Autor
Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

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